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Reglement Betreuung im KidsClub Moonlight

Vorschulkinder

 

1 Ansprechpartner für den KidsClub

Der KidsClub Moonlight verkehrt - von Ausnahmefällen abgesehen -grundsätzlich nur mit den gesetzlich sorgeberechtigten Personen.

 

2 Betriebszeiten

 

2.1 Reguläre Öffnungszeiten

Der KidsClub ist an Werktagen von 07.00 – 18.15 Uhr geöffnet. An nationalen und kantonalen Feiertagen ist der KidsClub geschlossen.

 

2.2 Bring- und Abholzeiten

Die Kinder werden zu den vereinbarten Betriebszeiten gebracht sowie nach Schlussabgeholt. Die Kinder können am Morgen zwischen 07.00 – 08.45 Uhr gebracht und am Abendzwischen 16.15 – 18.15 Uhr abgeholt werden.

 Am Vorabend eines Feiertages sind die Kinder bis spätestens zu den angegebenen Zeiten abzuholen. (Pinwand) Diese Bring- und Abholzeiten sind verbindlich, da in den dazwischen liegenden Blockzeiten die Tagesaktivitäten stattfinden.

An den Mittagstisch kommen die Kinder grundsätzlich selbständig.

2.3 Abholberechtigte Personen

Die Kinder werden grundsätzlich nur an die gesetzlich sorgeberechtigten Personen übergeben. Andere Personen bedürfen einer ausdrücklichen und persönlichen Ermächtigung durch eine sorgeberechtigte Person. Die Eltern sind verpflichtet, dem Personal täglich mitzuteilen, wer das Kind abholt. Die Kinder werden nicht, an nicht benannte oder unbekannte Personen übergeben, sollten wir die Abholberechtigte Person nicht kennen werden wir einen Ausweis verlangen.

2.4 Betriebsferien

Im Sommer ist der KidsClub Moonlight zwei Woche geschlossen.

Pinnwand beachten.

Über Weihnachten/Neujahr ist der KidsClub wie die Schulferien geschlossen (14 Tage, wie Schulferien), sowie an allen gesetzlichen Feiertagen (z.B.1. August)

 

 

3 Absenzen

 

3.1 Voraussehbare Absenzen

Falls ihr Kind den KidsClub nicht besuchen kann, muss es bis spätestens 9.00 Uhr desselben Tages telefonisch abgemeldet werden.

3.2 Voraussehbare Absenzen

Voraussehbare Absenzen wie z.B. Ferien ist dem KidsClub frühzeitig bekannt zu geben.

 

4 Krankheit

Kranke Kinder dürfen nicht in den KidsClub gebracht werden. Erkrankt ein Kind während seines Aufenthaltes im KidsClub, werden die Eltern sofort informiert und gebeten, ihr Kind so rasch als möglich abzuholen. Bei einem Notfall ist das KidsClub Personal berechtigt und verpflichtet, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. Über Krankheiten, Allergien, Therapien und Diäten ist das KidsClub Personal schriftlich zu informieren.

 

5 Ausstattung

Die Eltern sind dafür besorgt, dass für die Kinder immer Ersatzkleider, Hausschuhe, Gummistiefel, (spezielle Babynahrung, sofern diese gewünscht wird, ansonsten wird für die Kinder gekocht) im KidsClub vorhanden sind. Der Ausstattungsbedarf richtet sich nach den Jahreszeiten und wird den Eltern jeweils mitgeteilt.

Für die persönlichen Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

6 Betreuung

 

6.1 Grundsätze

Die Betreuung im KidsClub erfolgt nach anerkannten pädagogischen und entwicklungspsychologischen Grundsätzen. Ebenso werden hohe Ansprüche an die Qualität der Betreuung und die Qualifikation des Betreuungspersonals gestellt. Bestandteile davon sind unter anderem Aspekte wie gesunde Ernährung, Sicherheit und Hygiene (Die Spielsachen werden regelmässig desinfiziert, der Boden ist sauber wird nicht desinfiziert.)

 

6.2 Anwendungsbereich

Die Betreuung bezieht sich auf die Lokalität des KidsClub bzw. bei Spaziergängen und Ausflügen auf diese erweiterten Regionen. Eine Begleitung der Kinder zum Kindergarten bzw. zur Schule ist nicht Gegenstand der Betreuung durch den KidsClub (ausser bei Kindergartenkindern während einer Eingewöhnungsphase). Ebenso ist eine Begleitung bei Arzt- oder Therapiebesuchen der Kinder durch den KidsClub nicht möglich (ausgenommen Notfälle).

 

6.3 Betreuungspensum

Die Kinder werden grundsätzlich an - im Voraus abgemachten – festgelegten, Ganzen Tagen betreut. Eine Mindestbetreuungsdauer ist nicht vorgesehen. Die Betreuung erfolgt immer an den gleichen Wochentagen. Die Möglichkeit zur Halbtagesbetreuung (mit oder ohne Mittagessen) besteht, ist aber nicht empfehlenswert.

6.4 Berechnung des Betreuungspensums

Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen sie, bitte der Preisliste.

6.5 Eingewöhnungsphase

Um die Integration der Kinder in den KidsClub optimal zu gestalten, findet während der Eingewöhnungsphase eine sukzessive Annäherung an die neue Umgebung und die neuen Betreuungspersonen statt. Die Kinder verbringen während dieser Phase nur wenige Stunden pro Tag in der Krippe und werden dabei teilweise noch von den Eltern begleitet. Schulkinder werden individuell eingeführt.

 

6.6 Mahlzeiten

Im KidsClub gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Zudem ist für Zwischenverpflegung gesorgt.

 9.00 Uhr Z’Nüni und ca.15.30 Uhr Z’Vieri.

 

7   Zusammenarbeit mit den Eltern

 

7.1 Täglicher Informationsaustausch

Der kurze tägliche Informationsaustausch zwischen Eltern und Personal trägt zur guten Zusammenarbeit bei. 

Ebenso sind die Elterninfowände regelmässig zu beachten.

7.2 Elternaktivitäten

Die Eltern (gesetzlich sorgeberechtigte Bezugspersonen) verpflichten sich zur Teilnahme an Elternaktivitäten im KidsClub   sowie zur Teilnahme an Elternanlässen.

 

8 Ausschluss

Kinder können in folgenden Fällen zeitlich beschränkt oder dauernd vom Besuch dem KidsClub ausgeschlossen werden: bei personen- oder sachschädigendem Verhalten bei Untragbarkeit auf Grund von schweren Verhaltensstörungen oder hoher psychischer Belastung und wenn das Taggeld nicht bezahlt wird.

 

9 Versicherung

Grundsätzlich sind die Eltern für die Versicherung ihrer Kinder zuständig. Unser KidsClub verfügt über folgende ergänzende Versicherungen (gültig während des Aufenthaltes in unserem KidsClub zu den vereinbarten Betreuungszeiten)

 

9.1 Unfallversicherung

Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle, die sich ereignen während des Aufenthaltes im KidsClub und auf dem dazugehörenden Umgelände, bei Ausflügen unter Leitung von Angestellten des KidsClub. (unter Ausschluss von Unfällen innerhalb des vom versicherten Kind bewohnten Hauses oder auf dessen Umgelände). Heilungskosten: In Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkasse, private Abteilung, ganze Schweiz Invaliditätskapital: CHF 100'000.-- Todesfallkapital: CHF 10'000.—

 

9.2 Betriebshaftpflicht

Versichert ist die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus dem KidsClub Betrieb. Mitversichert ist die Haftpflicht der Kinder während des Aufenthaltes im KidsClub unter Ausschluss des Weges von und zum KidsClub. Versicherungssumme: Selbstbehalt für Sachschäden: CHF 100.—

 

10 Schlussbestimmungen

Der KidsClub Moonlight behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern.

 

 

 

 

Reglement Betreuung im KidsClub Moonlight

Schulkinder

 

1 Ansprechpartner für den KidsClub

 

Der KidsClub Moonlight verkehrt - von Ausnahmefällen abgesehen -grundsätzlich nur mit den gesetzlich sorgeberechtigten Personen.

 

2 Betriebszeiten

 

2.1 Reguläre Öffnungszeiten

 

Der KidsClub ist an Werktagen von 07.00 – 18.15 Uhr geöffnet. An nationalen und kantonalen Feiertagen ist der KidsClub geschlossen.

 

2.2 Bring- und Abholzeiten

 

Die Kinder werden zu den vereinbarten Betriebszeiten gebracht sowie nach Schlussabgeholt. Die Kinder können am Morgen zwischen 07.00 – 08.45 Uhr gebracht und am Abendzwischen 16.15 – 18.15 Uhr abgeholt werden.

 

 Am Vorabend eines Feiertages sind die Kinder bis spätestens zu den angegebenen Zeiten abzuholen. (Pinwand) Diese Bring- und Abholzeiten sind verbindlich, da in den dazwischen liegenden Blockzeiten die Tagesaktivitäten stattfinden.

 

An den Mittagstisch kommen die Kinder grundsätzlich selbständig.

 

2.3 Abholberechtigte Personen

 

Die Kinder werden grundsätzlich nur an die gesetzlich sorgeberechtigten Personen übergeben. Andere Personen bedürfen einer ausdrücklichen und persönlichen Ermächtigung durch eine sorgeberechtigte Person. Die Eltern sind verpflichtet, dem Personal täglich mitzuteilen, wer das Kind abholt. Die Kinder werden nicht, an nicht benannte oder unbekannte Personen übergeben, sollten wir die Abholberechtigte Person nicht kennen werden wir einen Ausweis verlangen.

 

2.4 Betriebsferien

 

Im Sommer ist der KidsClub Moonlight zwei Woche geschlossen.

 

Pinnwand beachten.

 

Über Weihnachten/Neujahr ist der KidsClub wie die Schulferien geschlossen (14 Tage, wie Schulferien),

 

sowie an allen gesetzlichen Feiertagen (z.B.1. August)

 

3 Absenzen

 

3.1 Voraussehbare Absenzen

 

Falls ihr Kind den KidsClub nicht besuchen kann, muss es bis spätestens 9.00 Uhr desselben Tages telefonisch abgemeldet werden.

 

3.2 Voraussehbare Absenzen

 

Voraussehbare Absenzen wie z.B. Ferien ist dem KidsClub frühzeitig bekannt zugeben.

 

4 Krankheit

 

Kranke Kinder dürfen nicht in den KidsClub gebracht werden. Erkrankt ein Kind während seines Aufenthaltes im KidsClub, werden die Eltern sofort informiert und gebeten, ihr Kind so rasch als möglich abzuholen. Bei einem Notfall ist das KidsClub Personal berechtigt und verpflichtet, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. Über Krankheiten, Allergien, Therapien und Diäten ist das KidsClub Personal schriftlich zu informieren.

 

5 Ausstattung

 

Die Eltern sind dafür besorgt, dass für die Kinder immer Ersatzkleider, Hausschuhe, Gummistiefel, (spezielle Babynahrung, sofern diese gewünscht wird, ansonsten wird für die Kinder gekocht) im KidsClub vorhanden sind. Der Ausstattungsbedarf richtet sich nach den Jahreszeiten und wird den Eltern jeweils mitgeteilt.

 

Für die persönlichen Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

 

6 Betreuung

 

6.1 Grundsätze

 

Die Betreuung im KidsClub erfolgt nach anerkannten pädagogischen und entwicklungspsychologischen Grundsätzen. Ebenso werden hohe Ansprüche an die Qualität der Betreuung und die Qualifikation des Betreuungspersonals gestellt. Bestandteile davon sind unter anderem Aspekte wie gesunde Ernährung, Sicherheit und Hygiene (Die Spielsachen werden regelmässig desinfiziert, der Boden ist sauber wird nicht desinfiziert.)

 

 

 

 

6.2 Anwendungsbereich

 

Die Betreuung bezieht sich auf die Lokalität des KidsClub bzw. bei Spaziergängen und Ausflügen auf diese erweiterten Regionen. Eine Begleitung der Kinder zum Kindergarten bzw. zur Schule ist nicht Gegenstand der Betreuung durch den KidsClub (ausser bei Kindergartenkindern während einer Eingewöhnungsphase). Ebenso ist eine Begleitung bei Arzt- oder Therapiebesuchen der Kinder durch den KidsClub nicht möglich (ausgenommen Notfälle).

 

6.3 Betreuungspensum

 

Die Kinder werden grundsätzlich an - im Voraus abgemachten – festgelegten, ganzen Tagen betreut. Eine Mindestbetreuungsdauer ist nicht vorgesehen. Die Betreuung erfolgt immer an den gleichen Wochentagen. Die Möglichkeit zur Halbtagesbetreuung (mit oder ohne Mittagessen) besteht.

 

 6.4 Berechnung des Betreuungspensums

 

Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen sie, bitte der Preisliste.

 

 

6.5 Eingewöhnungsphase

 

Um die Integration der Kinder in den KidsClub optimal zu gestalten, findet während der Eingewöhnungsphase eine sukzessive Annäherung an die neue Umgebung und die neuen Betreuungspersonen statt. Die Kinder verbringen während dieser Phase nur wenige Stunden pro Tag in der Krippe und werden dabei teilweise noch von den Eltern begleitet. Schulkinder werden individuell eingeführt.

 

6.6 Mahlzeiten

 

Im KidsClub gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Zudem ist für Zwischenverpflegung gesorgt.

 

 9.00 Uhr Z’Nüni und ca.15.30 Uhr Z’Vieri.

 

7   Zusammenarbeit mit den Eltern

 

7.1 Täglicher Informationsaustausch

 

Der kurze tägliche Informationsaustausch zwischen Eltern und Personal trägt zur guten Zusammenarbeit bei.

 

Ebenso sind die Elterninfowände regelmässig zu beachten.

 

7.2 Elternaktivitäten

 

Die Eltern (gesetzlich sorgeberechtigte Bezugspersonen) verpflichten sich zur Teilnahme an Elternaktivitäten im KidsClub   sowie zur Teilnahme an Elternanlässen.

 

8 Ausschluss

 

Kinder können in folgenden Fällen zeitlich beschränkt oder dauernd vom Besuch dem KidsClub ausgeschlossen werden: bei personen- oder sachschädigendem Verhalten bei Untragbarkeit auf Grund von schweren Verhaltensstörungen oder hoher psychischer Belastung und wenn das Taggeld nicht bezahlt wird.

 

9 Versicherung

 

Grundsätzlich sind die Eltern für die Versicherung ihrer Kinder zuständig. Unser KidsClub verfügt über folgende ergänzende Versicherungen (gültig während des Aufenthaltes in unserem KidsClub zu den vereinbarten Betreuungszeiten)

 

9.1 Unfallversicherung

 

Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle, die sich ereignen während des Aufenthaltes im KidsClub und auf dem dazugehörenden Umgelände, bei Ausflügen unter Leitung von Angestellten des KidsClub. (unter Ausschluss von Unfällen innerhalb des vom versicherten Kind bewohnten Hauses oder auf dessen Umgelände). Heilungskosten: In Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkasse, private Abteilung, ganze Schweiz Invaliditätskapital: CHF 100'000.-- Todesfallkapital: CHF 10'000.--

 

9.2 Betriebshaftpflicht

 

Versichert ist die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus dem KidsClub Betrieb. Mitversichert ist die Haftpflicht der Kinder während des Aufenthaltes im KidsClub unter Ausschluss des Weges von und zum KidsClub. Versicherungssumme: Selbstbehalt für Sachschäden: CHF 100.--

 

10 Schlussbestimmungen

 

Der KidsClub Moonlight behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen jederzeit zu ändern.

Adresse:

Kids Club Moonlight
Säntisstrasse 40
8123 Ebmatingen

Telefon:

Telefon: +41 44 558 67 57
Handy: +41 76 440 49 12