Reglement Betreuung im
KidsClub Moonlight
Vorschulkinder
1 Ansprechpartner für
den KidsClub
Der KidsClub Moonlight verkehrt - von Ausnahmefällen abgesehen
-grundsätzlich nur mit den gesetzlich sorgeberechtigten Personen.
2 Betriebszeiten
2.1 Reguläre
Öffnungszeiten
Der KidsClub ist an Werktagen von 07.00 – 18.15 Uhr geöffnet. An
nationalen und kantonalen Feiertagen ist der KidsClub geschlossen.
2.2 Bring- und
Abholzeiten
Die Kinder werden zu den vereinbarten Betriebszeiten gebracht sowie nach
Schlussabgeholt. Die Kinder können am Morgen zwischen 07.00 – 08.45 Uhr
gebracht und am Abendzwischen 16.15 – 18.15 Uhr abgeholt werden.
Am Vorabend eines Feiertages sind die Kinder bis spätestens zu den
angegebenen Zeiten abzuholen. (Pinwand) Diese Bring- und Abholzeiten sind
verbindlich, da in den dazwischen liegenden Blockzeiten die Tagesaktivitäten
stattfinden.
An den Mittagstisch kommen die Kinder grundsätzlich selbständig.
2.3
Abholberechtigte Personen
Die Kinder werden grundsätzlich nur an die gesetzlich sorgeberechtigten
Personen übergeben. Andere Personen bedürfen einer ausdrücklichen und
persönlichen Ermächtigung durch eine sorgeberechtigte Person. Die Eltern sind
verpflichtet, dem Personal täglich mitzuteilen, wer das Kind abholt. Die Kinder
werden nicht, an nicht benannte oder unbekannte Personen übergeben, sollten wir
die Abholberechtigte Person nicht kennen werden wir einen Ausweis verlangen.
2.4 Betriebsferien
Im Sommer ist der KidsClub Moonlight zwei Woche geschlossen.
Pinnwand beachten.
Über
Weihnachten/Neujahr ist der KidsClub wie die Schulferien
geschlossen (14 Tage, wie Schulferien), sowie an allen gesetzlichen Feiertagen
(z.B.1. August)
3 Absenzen
3.1 Voraussehbare
Absenzen
Falls ihr Kind den KidsClub nicht besuchen kann, muss es bis spätestens 9.00 Uhr
desselben Tages telefonisch abgemeldet werden.
3.2 Voraussehbare
Absenzen
Voraussehbare Absenzen
wie z.B. Ferien ist dem KidsClub frühzeitig bekannt zu
geben.
4 Krankheit
Kranke Kinder dürfen
nicht in den KidsClub gebracht werden. Erkrankt ein Kind
während seines Aufenthaltes im KidsClub, werden die Eltern
sofort informiert und gebeten, ihr Kind so rasch als möglich abzuholen. Bei
einem Notfall ist das KidsClub Personal berechtigt und
verpflichtet, das Kind sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu
geben. Über Krankheiten, Allergien, Therapien und Diäten ist das KidsClub Personal schriftlich zu informieren.
5 Ausstattung
Die Eltern sind dafür
besorgt, dass für die Kinder immer Ersatzkleider, Hausschuhe, Gummistiefel,
(spezielle Babynahrung, sofern diese gewünscht wird, ansonsten wird für die
Kinder gekocht) im KidsClub vorhanden sind. Der
Ausstattungsbedarf richtet sich nach den Jahreszeiten und wird den Eltern
jeweils mitgeteilt.
Für die persönlichen
Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
6 Betreuung
6.1 Grundsätze
Die Betreuung im KidsClub erfolgt nach anerkannten pädagogischen und
entwicklungspsychologischen Grundsätzen. Ebenso werden hohe Ansprüche an die
Qualität der Betreuung und die Qualifikation des Betreuungspersonals gestellt.
Bestandteile davon sind unter anderem Aspekte wie gesunde Ernährung, Sicherheit
und Hygiene (Die Spielsachen werden regelmässig desinfiziert, der Boden ist
sauber wird nicht desinfiziert.)
6.2 Anwendungsbereich
Die Betreuung bezieht
sich auf die Lokalität des KidsClub bzw. bei Spaziergängen
und Ausflügen auf diese erweiterten Regionen. Eine Begleitung der Kinder zum
Kindergarten bzw. zur Schule ist nicht Gegenstand der Betreuung durch den KidsClub (ausser bei Kindergartenkindern während einer
Eingewöhnungsphase). Ebenso ist eine Begleitung bei Arzt- oder Therapiebesuchen
der Kinder durch den KidsClub nicht möglich
(ausgenommen Notfälle).
6.3 Betreuungspensum
Die Kinder werden grundsätzlich an - im Voraus abgemachten – festgelegten, Ganzen
Tagen betreut. Eine Mindestbetreuungsdauer ist nicht vorgesehen. Die Betreuung
erfolgt immer an den gleichen Wochentagen. Die Möglichkeit zur
Halbtagesbetreuung (mit oder ohne Mittagessen) besteht, ist aber nicht
empfehlenswert.
6.4 Berechnung des
Betreuungspensums
Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen sie, bitte der Preisliste.
6.5 Eingewöhnungsphase
Um die Integration der
Kinder in den KidsClub optimal zu gestalten, findet während
der Eingewöhnungsphase eine sukzessive Annäherung an die neue Umgebung und die
neuen Betreuungspersonen statt. Die Kinder verbringen während dieser Phase nur
wenige Stunden pro Tag in der Krippe und werden dabei teilweise noch von den
Eltern begleitet. Schulkinder werden individuell eingeführt.
6.6 Mahlzeiten
Im KidsClub gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Zudem ist für
Zwischenverpflegung gesorgt.
9.00 Uhr Z’Nüni und ca.15.30 Uhr Z’Vieri.
7
Zusammenarbeit mit den Eltern
7.1 Täglicher
Informationsaustausch
Der kurze tägliche Informationsaustausch zwischen Eltern und Personal trägt
zur guten Zusammenarbeit bei.
Ebenso sind die Elterninfowände regelmässig zu beachten.
7.2 Elternaktivitäten
Die Eltern (gesetzlich
sorgeberechtigte Bezugspersonen) verpflichten sich zur Teilnahme an
Elternaktivitäten im KidsClub sowie zur
Teilnahme an Elternanlässen.
8 Ausschluss
Kinder können in
folgenden Fällen zeitlich beschränkt oder dauernd vom Besuch dem KidsClub ausgeschlossen werden: bei personen- oder
sachschädigendem Verhalten bei Untragbarkeit auf Grund von schweren
Verhaltensstörungen oder hoher psychischer Belastung und wenn das Taggeld nicht
bezahlt wird.
9 Versicherung
Grundsätzlich sind die
Eltern für die Versicherung ihrer Kinder zuständig. Unser KidsClub verfügt über folgende ergänzende
Versicherungen (gültig während des Aufenthaltes in unserem KidsClub zu den vereinbarten Betreuungszeiten)
9.1 Unfallversicherung
Die Versicherung
erstreckt sich auf Unfälle, die sich ereignen während des Aufenthaltes im KidsClub und auf dem dazugehörenden Umgelände, bei Ausflügen unter
Leitung von Angestellten des KidsClub. (unter Ausschluss von
Unfällen innerhalb des vom versicherten Kind bewohnten Hauses oder auf dessen
Umgelände). Heilungskosten: In Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkasse,
private Abteilung, ganze Schweiz Invaliditätskapital: CHF 100'000.--
Todesfallkapital: CHF 10'000.—
9.2
Betriebshaftpflicht
Versichert ist die auf
gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen beruhende Haftpflicht für Personen- und
Sachschäden aus dem KidsClub Betrieb. Mitversichert
ist die Haftpflicht der Kinder während des Aufenthaltes im KidsClub unter Ausschluss des Weges von und zum KidsClub. Versicherungssumme: Selbstbehalt für Sachschäden:
CHF 100.—
10 Schlussbestimmungen
Der KidsClub Moonlight behält sich das Recht vor, diese
Bestimmungen jederzeit zu ändern.
Reglement Betreuung im KidsClub Moonlight
Schulkinder
1 Ansprechpartner für den KidsClub
Der KidsClub Moonlight verkehrt - von Ausnahmefällen
abgesehen -grundsätzlich nur mit den gesetzlich sorgeberechtigten Personen.
2 Betriebszeiten
2.1 Reguläre Öffnungszeiten
Der KidsClub ist an Werktagen von 07.00 – 18.15 Uhr
geöffnet. An nationalen und kantonalen Feiertagen ist der KidsClub geschlossen.
2.2 Bring- und Abholzeiten
Die Kinder werden zu den vereinbarten Betriebszeiten
gebracht sowie nach Schlussabgeholt. Die Kinder können am Morgen zwischen 07.00
– 08.45 Uhr gebracht und am Abendzwischen 16.15 – 18.15 Uhr abgeholt werden.
Am Vorabend eines
Feiertages sind die Kinder bis spätestens zu den angegebenen Zeiten abzuholen.
(Pinwand) Diese Bring- und Abholzeiten sind verbindlich, da in den dazwischen
liegenden Blockzeiten die Tagesaktivitäten stattfinden.
An den Mittagstisch kommen die Kinder grundsätzlich
selbständig.
2.3 Abholberechtigte Personen
Die Kinder werden grundsätzlich nur an die gesetzlich sorgeberechtigten
Personen übergeben. Andere Personen bedürfen einer ausdrücklichen und
persönlichen Ermächtigung durch eine sorgeberechtigte Person. Die Eltern sind
verpflichtet, dem Personal täglich mitzuteilen, wer das Kind abholt. Die Kinder
werden nicht, an nicht benannte oder unbekannte Personen übergeben, sollten wir
die Abholberechtigte Person nicht kennen werden wir einen Ausweis verlangen.
2.4 Betriebsferien
Im Sommer ist der KidsClub Moonlight zwei Woche
geschlossen.
Pinnwand beachten.
Über Weihnachten/Neujahr ist der KidsClub wie die Schulferien
geschlossen (14 Tage, wie Schulferien),
sowie an allen gesetzlichen Feiertagen (z.B.1. August)
3 Absenzen
3.1 Voraussehbare Absenzen
Falls ihr Kind den KidsClub nicht besuchen kann, muss es
bis spätestens 9.00 Uhr desselben Tages telefonisch abgemeldet werden.
3.2 Voraussehbare Absenzen
Voraussehbare Absenzen wie z.B. Ferien ist dem KidsClub
frühzeitig bekannt zugeben.
4 Krankheit
Kranke Kinder dürfen nicht in den KidsClub gebracht werden.
Erkrankt ein Kind während seines Aufenthaltes im KidsClub, werden die Eltern
sofort informiert und gebeten, ihr Kind so rasch als möglich abzuholen. Bei
einem Notfall ist das KidsClub Personal berechtigt und verpflichtet, das Kind
sofort in ärztliche Betreuung oder Spitalpflege zu geben. Über Krankheiten,
Allergien, Therapien und Diäten ist das KidsClub Personal schriftlich zu
informieren.
5 Ausstattung
Die Eltern sind dafür besorgt, dass für die Kinder immer
Ersatzkleider, Hausschuhe, Gummistiefel, (spezielle Babynahrung, sofern diese
gewünscht wird, ansonsten wird für die Kinder gekocht) im KidsClub vorhanden
sind. Der Ausstattungsbedarf richtet sich nach den Jahreszeiten und wird den
Eltern jeweils mitgeteilt.
Für die persönlichen Gegenstände wird keine Haftung
übernommen.
6 Betreuung
6.1 Grundsätze
Die Betreuung im KidsClub erfolgt nach anerkannten
pädagogischen und entwicklungspsychologischen Grundsätzen. Ebenso werden hohe
Ansprüche an die Qualität der Betreuung und die Qualifikation des
Betreuungspersonals gestellt. Bestandteile davon sind unter anderem Aspekte wie
gesunde Ernährung, Sicherheit und Hygiene (Die Spielsachen werden regelmässig
desinfiziert, der Boden ist sauber wird nicht desinfiziert.)
6.2 Anwendungsbereich
Die Betreuung bezieht sich auf die Lokalität des KidsClub
bzw. bei Spaziergängen und Ausflügen auf diese erweiterten Regionen. Eine
Begleitung der Kinder zum Kindergarten bzw. zur Schule ist nicht Gegenstand der
Betreuung durch den KidsClub (ausser bei Kindergartenkindern während einer
Eingewöhnungsphase). Ebenso ist eine Begleitung bei Arzt- oder Therapiebesuchen
der Kinder durch den KidsClub nicht möglich (ausgenommen Notfälle).
6.3 Betreuungspensum
Die Kinder werden grundsätzlich an - im Voraus abgemachten
– festgelegten, ganzen Tagen betreut. Eine Mindestbetreuungsdauer ist nicht
vorgesehen. Die Betreuung erfolgt immer an den gleichen Wochentagen. Die
Möglichkeit zur Halbtagesbetreuung (mit oder ohne Mittagessen) besteht.
6.4
Berechnung des Betreuungspensums
Die aktuellen Betreuungskosten entnehmen sie, bitte der
Preisliste.
6.5 Eingewöhnungsphase
Um die Integration der Kinder in den KidsClub optimal zu
gestalten, findet während der Eingewöhnungsphase eine sukzessive Annäherung an
die neue Umgebung und die neuen Betreuungspersonen statt. Die Kinder verbringen
während dieser Phase nur wenige Stunden pro Tag in der Krippe und werden dabei
teilweise noch von den Eltern begleitet. Schulkinder werden individuell
eingeführt.
6.6 Mahlzeiten
Im KidsClub gibt es ein gemeinsames Mittagessen. Zudem ist
für Zwischenverpflegung gesorgt.
9.00 Uhr Z’Nüni und
ca.15.30 Uhr Z’Vieri.
7
Zusammenarbeit mit den Eltern
7.1 Täglicher Informationsaustausch
Der kurze tägliche Informationsaustausch zwischen Eltern
und Personal trägt zur guten Zusammenarbeit bei.
Ebenso sind die Elterninfowände regelmässig zu beachten.
7.2 Elternaktivitäten
Die Eltern (gesetzlich sorgeberechtigte Bezugspersonen)
verpflichten sich zur Teilnahme an Elternaktivitäten im KidsClub sowie zur Teilnahme an Elternanlässen.
8 Ausschluss
Kinder können in folgenden Fällen zeitlich beschränkt oder
dauernd vom Besuch dem KidsClub ausgeschlossen werden: bei personen- oder
sachschädigendem Verhalten bei Untragbarkeit auf Grund von schweren
Verhaltensstörungen oder hoher psychischer Belastung und wenn das Taggeld nicht
bezahlt wird.
9 Versicherung
Grundsätzlich sind die Eltern für die Versicherung ihrer
Kinder zuständig. Unser KidsClub verfügt über folgende ergänzende
Versicherungen (gültig während des Aufenthaltes in unserem KidsClub zu den
vereinbarten Betreuungszeiten)
9.1 Unfallversicherung
Die Versicherung erstreckt sich auf Unfälle, die sich
ereignen während des Aufenthaltes im KidsClub und auf dem dazugehörenden
Umgelände, bei Ausflügen unter Leitung von Angestellten des KidsClub. (unter
Ausschluss von Unfällen innerhalb des vom versicherten Kind bewohnten Hauses
oder auf dessen Umgelände). Heilungskosten: In Ergänzung zu den Leistungen der
Krankenkasse, private Abteilung, ganze Schweiz Invaliditätskapital: CHF
100'000.-- Todesfallkapital: CHF 10'000.--
9.2 Betriebshaftpflicht
Versichert ist die auf gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen
beruhende Haftpflicht für Personen- und Sachschäden aus dem KidsClub Betrieb.
Mitversichert ist die Haftpflicht der Kinder während des Aufenthaltes im
KidsClub unter Ausschluss des Weges von und zum KidsClub. Versicherungssumme:
Selbstbehalt für Sachschäden: CHF 100.--
10 Schlussbestimmungen
Der KidsClub Moonlight behält sich das Recht vor, diese
Bestimmungen jederzeit zu ändern.